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Eigenanteile in der Schülerbeförderung erhöhen sich zum neuen Jahr


Für Schüler bis zur vierten Klasse sowie für Schüler von sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grundschulförderklassen und Schulkindergärten beträgt der Eigenanteil ab Januar 19,00 Euro (bisher 18,50 Euro). Für Schüler der Klassen fünf bis zehn und für Schüler des Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungsjahres sowie der Berufsfachschulen beträgt er künftig 30,50 Euro (bisher 29,50 Euro). Für alle anderen Schüler, insbesondere der Berufsschulen, der Berufskollegs und Schüler ab der elften Klasse beträgt der Eigenanteil ab dem neuen Jahr 37,60 Euro (bisher 36,30 Euro). Wird nicht die nächstgelegene Schule besucht, ist regelmäßig der höchste Eigenanteil zu entrichten.

Das Verkehrsamt des Landratsamts weist darauf hin, dass der Eigenanteil für höchstens zwei Kinder einer Familie zu entrichten ist. Die entsprechenden Befreiungsanträge können bei den Schulen und den Schulträgern gestellt werden. Bedürftigen Familien werden die Eigenanteile an den Schülerbeförderungskosten nach den sozialgesetzlichen Regelungen erstattet.

Auskünfte hierzu erteilt das Jobcenter des Landratsamts unter Telefon 0751 / 85-8000.
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